• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Zulassungen
  • Datum
    17.10.2014
  • Unterkategorie
    Programmzulassung Fernsehen digital
  • Partei(en)
    ProSiebenSat.1Puls 4 GmbH
  • GZ
    KOA 4.470/14-004

Weiterverbreitung des Fernsehprogramms "PULS 4" über MUX F

Die KommAustria hat auf Grund der Anzeige der ProSiebenSat.1Puls 4 GmbH gemäß § 6 Abs. 2 und 3 Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz (AMD-G) die Verbreitung des Programms dahingehend genehmigt, dass das Programm „PULS 4“ zusätzlich über die der ORS comm GmbH & Co KG mit Bescheid der KommAustria vom 28.03.2013, KOA 4.270/13-001, zugeordnete Multiplex-Plattform für terrestrischen Rundfunk „MUX F“ weiterverbreitet wird.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

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