Die Beschwerde des Günther Aubrecht gegen den Österreichischen Rundfunk wegen behaupteter Verletzungen des ORF-G durch Einblendungen des Bildelements „50“ im Umfeld von Zeitlupenszenen während der Übertragung von Bewerben des FIS Alpinen Ski Weltcups am 07. und 08.01.2017 bzw. durch Einblendungen des Bildelements „FIS Alpine World Ski Championships 2017 St. Moritz Graubünden“ im Umfeld von Zeitlupenszenen während der Übertragung von Bewerben der FIS Alpinen Ski WM am 16.02.2017, jeweils im Fernsehprogramm ORF eins, wird gemäß § 36 Abs. 3 zweiter Satz ORF-G als offensichtlich unbegründet zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung zur Errichtung und zum Betrieb einer bundesweiten Multiplex-Plattform für digital terrestrischen Hörfunk im Standard DAB+ gemäß § 15 Abs. 1 PrR-G
Beschwerde gegen den ORF
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-G