Die Beschwerde des Günther Aubrecht gegen den Österreichischen Rundfunk wegen behaupteter Verletzungen des ORF-G durch Einblendungen des Bildelements „50“ im Umfeld von Zeitlupenszenen während der Übertragung von Bewerben des FIS Alpinen Ski Weltcups am 07. und 08.01.2017 bzw. durch Einblendungen des Bildelements „FIS Alpine World Ski Championships 2017 St. Moritz Graubünden“ im Umfeld von Zeitlupenszenen während der Übertragung von Bewerben der FIS Alpinen Ski WM am 16.02.2017, jeweils im Fernsehprogramm ORF eins, wird gemäß § 36 Abs. 3 zweiter Satz ORF-G als offensichtlich unbegründet zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA