Erteilung einer nicht-bundesweiten Zulassung gemäß § 5 Abs 1, 2 und 3 PrTV-G iVm §§ 4 und 13 PrTV-G zur Veranstaltung von analogem terrestrischem Fernsehen im Ballungsraum Linz (unter Nutzung der dem ORF zugeordneten Übertragungskapazität Linz, Kanal 41) an die Privatfernsehen GmbH.
Genehmigt wurde ein Lokalprogramm sowie das beantragte Programmschema, wonach im wesentlichen ein eigengestaltetes lokales Programm mit tagesaktueller Berichterstattung über Ereignisse mit regionaler Bedeutung und City-News aus den Bereichen Politik, Wirtschaft, Sport, Gesellschaft, allgemeines Geschehen, Kinonews, Eventvorschauen und Wetter, Sendungen zu Themen wie Motor- bzw. Autonews, Lifestyle/Beauty/Freizeitgestaltung,
Schöner Wohnen bzw. Gastronomie/Kochen und Special-Interest-Programme (Senioren-TV, Junioren-TV, Land und Leute/Geschichte der Stadt Linz und Oberösterreichs) sowie Sendungen zu aktuellen Linzer Themen ausgestrahlt werden,
Der Bundeskommunikationssenat (BKS) hat mit Bescheid vom 1.10.2002, 611.186/001-BKS/2002, die Entscheidung bestätigt. Somit ist die Zulassung nunmehr rechtskräftig.
Link zur Entscheidung des BKS (pdf)
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA