• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Frequenzen
  • Datum
    27.05.2019
  • Unterkategorie
    Fernmelderechtliche Bewilligung/Änderung
  • Partei(en)
    Freies Radio Salzkammergut - Verein zur Förderung freier, nichtkommerzieller Radioprojekte im Salzkammergut (FRS)
  • GZ
    KOA 1.370/19-002

Verbesserung der Versorgung im Versorgungsgebiet "Salzkammergut"

Die KommAustria hat dem Verein Freies Radio Salzkammergut, Verein zur Förderung freier, nichtkommerzieller Radioprojekte im Salzkammergut gemäß § 10 Abs. 1 Z 2 iVm § 12 Abs. 3 Z 2 und Abs. 4 PrR-G iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 TKG 2003 die in Beilage 1 beschriebene Übertragungskapazität „JAINZEN (FF Jainzen) 94,0 MHz“ zur Verbesserung der Versorgung in dem mit Bescheid der KommAustria vom 18.12.2017, KOA 1.370/17-007, zugeteilten Versorgungsgebiet „Salzkammergut“ zugeordnet.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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