Die KommAustria hat auf Antrag der U1 Tirol Medien GmbH die Standortverlegung hinsichtlich der Übertragungskapazität "KOESSEN 2 (Orange Mast) 105,4 MHz" auf den Standort KOESSEN SCHWENDT nach Maßgabe des beiliegenden technischen Anlageblattes gemäß § 74 Abs 1 Z 3 iVm § 84 Abs. 1 Z 1 und Z 3 sowie Abs. 5 TKG 2003 bewilligt. Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Fernsehprogramms
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung zur Errichtung und zum Betrieb einer bundesweiten Multiplex-Plattform für digital terrestrischen Hörfunk im Standard DAB+ gemäß § 15 Abs. 1 PrR-G
Beschwerde gegen den ORF