Dem Tourismusverband Linz wurden zwei Zulassungen zur Veranstaltung von Hörfunk im Sinne des § 3 Abs 5 Z 1 PrR-G (Evenradio) vom 18. bis zum 23. März 2004 (KOA 1.101/04-01) sowie vom 31. Mai bis 31. August 2004 (KOA 1.101-04/03) unter Nutzung der Übertragungskapazität "Linz 107,9 MHz" erteilt.
Im Rahmen des „Linzer Donausommers 2004“ werden verschiedene Events (z.B. Donau in Flammen, Historisches Schifffahrtstreffen uä) veranstaltet. Das dem Antrag zugrunde liegende Programm dient der Übertragung musikalischer Darbietungen und Wassershows, die von einer schwimmenden Bühne übertragen werden. Im März 2004 werden Messungen durchgeführt, eine Schiffstaufe übertragen und eine Vorpremiere der Show stattfinden.
Die Zulassungen sind rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA