Die KommAustria hat dem Verein Dachverband für Kultur- und Medieninitiatiuven und Jugend gemäß § 74 Abs. 1 Z 3 iVm § 81 Abs. 2 TKG 2003 in der Zeit von 23.02.2015 bis 26.02.2015 die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage "BREGENZ 3 (Gebhardsberg) 92,7 MHz" zur Veranstaltung von Hörfunk im Rahmen von Versuchsabstrahlungen erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung zur Errichtung und zum Betrieb einer bundesweiten Multiplex-Plattform für digital terrestrischen Hörfunk im Standard DAB+ gemäß § 15 Abs. 1 PrR-G
Beschwerde gegen den ORF
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-G