Die KommAustria hat auf Antrag der Lokalradio Innsbruck GmbH gemäß § 74 iVm § 84 Abs. 1 Z 1 und Abs. 5 Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG 2003), die mit Bescheid der KommAustria vom 25.06.2010, KOA 1.544/10-009, erteilte Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage „WOERGL 2 (Baumgarten) 91,4 MHz“ dahingehend geändert, dass die Verlegung des Standortes nach "WOERGL 4 (Werlberg) 91,4 MHz“ bewilligt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA