Amtswegige Feststellung einer Rechtsverletzung gemäß § 17 PrR-G iVm § 25 Abs. 1 und 3 PrR-G. Diese bestand darin, dass der betreffende Hörfunkveranstalter entgegen der Bestimmung des § 17 PrR-G Mantelprogramm in einem das gesetzlich zulässige Ausmaß überschreitenden Umfang von einem anderen Hörfunkveranstalter übernommen hat. Dieser Bescheid ist rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA