Auf Antrag der ARGE Plattform Automatisierungstechnik Steiermark wurde gemäß § 2 und § 4 MedKF-TG iVm §§ 56 ff AVG festgestellt, dass die ARGE Plattform Automatisierungstechnik Steiermark den Bekanntgabepflichten nach § 2 und § 4 MedKF-TG nicht unterliegt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung zur Errichtung und zum Betrieb einer bundesweiten Multiplex-Plattform für digital terrestrischen Hörfunk im Standard DAB+ gemäß § 15 Abs. 1 PrR-G
Beschwerde gegen den ORF
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-G