• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Frequenzen
  • Datum
    30.06.2016
  • Unterkategorie
    Fernmelderechtliche Bewilligung/Änderung
  • Partei(en)
    Österreichischer Rundfunk
  • GZ
    KOA 1.800/16-004

Fernmelderechtliche Bewilligung für UKW-Sendeanlagen des Österreichischen Rundfunk

Dem Österreichischen Rundfunk wurden gemäß §§ 74 Abs. 1, 81 Abs. 2 und 5 iVm § 54 Abs. 3 Z 1 TKG 2003 iVm § 10 Abs. 1 Z 1 PrR-G die in den beiliegenden technischen Anlageblättern Nr. 1 bis 3 beschriebenen Übertragungskapazitäten am Standort STUBEN (Albona) zugeordnet sowie die Bewilligungen zur Errichtung und zum Betrieb der beschriebenen Funkanlagen, jeweils für die Dauer von zehn Jahren ab 02.07.2016, erteilt. Die beiliegenden technischen Anlageblätter (Beilagen 1 bis 3) bilden einen Bestandteil des Spruchs dieses Bescheides.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

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