Der Linz 2009 - Kulturhauptstadt Europas OrganisationsGmbH wurde für die Zeit vom 31.12.2008, 23:30 Uhr, bis zum 01.01.2009, 01:00 Uhr eine Zulassung zur Veranstaltung von Ereignishörfunk im Sinne des § 3 Abs. 5 Z 1 PrR-G Abwicklung der Veranstaltung "Eröffnung von Linz 2009 Kulturhauptstadt Europas" erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA