Über Antrag der ORS comm GmbH & Co KG wurde gemäß § 4 Abs. 1 Privatradiogesetz, die mit Bescheid der KommAustria vom 14.03.2016, KOA 4.510/16-004, erteilte Bewilligung zum Betrieb der terrestrischen Multiplex-Plattform „DAB+ Testbetrieb Wien“ zur versuchsweisen Übertragung von digitalen Hörfunkprogrammen und Zusatzdiensten dahingehend abgeändert, als die mit Spruchpunkt 7a festgelegten Service ID´s geändert bzw. neu festgelegt werden.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung zur Errichtung und zum Betrieb einer bundesweiten Multiplex-Plattform für digital terrestrischen Hörfunk im Standard DAB+ gemäß § 15 Abs. 1 PrR-G
Beschwerde gegen den ORF
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-G