Der X-Gate Multimedia Broadcasting GmbH wurde gemäß § 9 Abs 1 bis 3 des Kabel- und Satelliten-Rundfunkgesetzes (KSRG), BGBl. I Nr. 42/1997 idF BGBl. I Nr. 32/2001 die Zulassung zur Veranstaltung eines Erotikspartenfersehprogrammes unter Nutzung eines zur Dienstleistung bereitgestellten Sateliiten des ASTRA-NET-Service für den Zeitraum vom 1. August 2001 bis 31. Juli 2008 erteilt. Dieser Bescheid ist rechtskräftig.
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung zur Errichtung und zum Betrieb einer bundesweiten Multiplex-Plattform für digital terrestrischen Hörfunk im Standard DAB+ gemäß § 15 Abs. 1 PrR-G
Beschwerde gegen den ORF
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-G