Die KommAustria hat der T-ROCK GmbH gemäß § 10 Abs. 1 Z 4 iVm § 12 PrR-G iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 TKG 2003 die Übertragungskapazität „JENBACH 3 (Kanzelkehre) 98,60 MHz“ zur Erweiterung ihres mit Bescheid der KommAustria vom 13.10.2016, KOA 1.547/16-001, zuletzt geändert mit Bescheid der KommAustria vom 09.09.2020, KOA 1.547/20-011, zugeteilten Versorgungsgebietes „Innsbruck, Wipp- und Stubaital“ zugeordnet.
Der Name des Versorgungsgebietes lautet nunmehr „Innsbruck, Inn-, Wipp- und Stubaital“. Das Versorgungsgebiet umfasst das Gebiet des Großraums Innsbruck, die Gemeinden des Wipptals bis zum Brenner Pass sowie Teile der Gemeinden des Stubaitals und das Gebiet im unteren Inntal entlang des Inns vom Raum Wattens über Jenbach und Schwaz bis Rattenberg, soweit diese durch die zugeordneten Übertragungskapazitäten versorgt werden können.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA