• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsaufsicht
  • Datum
    30.07.2018
  • Unterkategorie
    Sonstiges
  • Partei(en)
    Majed Alezzo
  • GZ
    KOA 1.950/18-067

Zurückweisung einer Anzgeige gemäß § 13 Abs. 3 AVG

Die KommAustria hat die am 27.04.2018 über das E-Government-Portal eRTR eingelangte Anzeige von Majed Alezzo betreffend den audiovisuellen Mediendienst auf Abruf „DOCUGRAPHY TV“ wegen Nichterfüllung des Mängelbehebungsauftrages gemäß § 13 Abs. 3 AVG zurückgewiesen.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Weitere Entscheidungen