Die KommAustria hat der Antenne Salzburg GmbH gemäß § 10 Abs. 1 Z 4 iVm § 12 PrR-G iVm § 13 Abs. 7 Z 1 und Abs. 9 TKG 2021 die Übertragungskapazitäten „S GILGEN (Zwölferhorn) 107,5 MHz“ und „S GILGEN (Zwölferhorn) 94,2 MHz“ zur Erweiterung ihres mit Bescheid des Bundeskommunikationssenats (BKS) vom 13.12.2012, 611.097/0006-BKS/2012, zuletzt geändert mit Bescheid der KommAustria vom 15.11.2021, KOA 1.411/21-016, zugeteilten Versorgungsgebietes „Stadt Salzburg 106,6 MHz und Teile des Innergebirges“ zugeordnet.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA