Über Anzeige der ProSiebenSat.1 PULS4 GmbH, Inhaberin der mit Bescheid der KommAustria vom 11.07.2014, KOA 2.135/14-015, erteilten Zulassung zur Verbreitung des digitalen Fernsehprogramms „Sat.1 Gold Österreich“ über den Satelliten ASTRA 1KR 19,2° Ost, Transponder 1.031, Frequenz 11.671 MHz, wurde die Verbreitung dieses Programms gemäß § 6 Abs. 2 und 3 AMD-G dahingehend geändert und genehmigt, dass das Programm beginnend mit 27.10.2016 auch über die Multiplex-Plattform „MUX D“ (Bescheid der KommAustria vom 28.03.2013, KOA 4.255/13-001) weiterverbreitet wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA