Die KommAustria hat über Anzeige der Russmedia Digital GmbH, Inhaberin der mit Bescheid der KommAustria vom 29.05.2019, KOA 4.432/19-003, zuletzt geändert mit Bescheid der KommAustria vom 05.11.2021, KOA 2.150/21-009, erteilten Zulassung zur Veranstaltung der digitalen terrestrischen Fernsehprogramme „VOL.AT TV“ und „Vorarlberg LIVE“ über die der ORS comm GmbH & Co KG mit Bescheid der KommAustria vom 25.10.2022, KOA 4.232/22-004, zugeordnete terrestrische Multiplex-Plattform für terrestrischen Rundfunk („MUX C-Vorarlberg“), gemäß § 6 Abs. 1 und 3 AMD-G die Änderung der Programmdauer dahingehend genehmigt, dass das Programm der Russmedia Digital GmbH als Fensterprogramm in dem mit Bescheid der KommAustria vom 05.10.2023, KOA 2.150/23-012, zugelassenen Rahmenprogramm der Ländle TV GmbH wie folgt gesendet wird:
· Freitag: 22:00 bis 22:30 Uhr
· Samstag: 11:30 bis 12:00 Uhr
· Sonntag: 15:30 bis 16:00 Uhr
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA