• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Datum
    11.02.2021
  • Unterkategorie
    Amtswegige Feststellung von Rechtsverletzungen
  • Partei(en)
    anonymisiert
  • GZ
    KOA 2.300/21-020

Verletzung von allgemeinen Anforderungen an audiovisuelle Mediendienste

Die KommAustria hat im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht über Anbieter audiovisueller Mediendienste gemäß § 61 Abs. 1, § 62 Abs. 1 und §66 Abs. 1 AMD-G festgestellt, dass A, als Mediendiensteanbieterin im Rahmen der im Fernsehprogramm „oe24 TV“ am 26.05.2020 um ca. 21:25 Uhr ausgestrahlten und am 27.05.2020 um 01:51 Uhr, um 05:15 Uhr und um 17:49 Uhr, am 31.05.2020 um 14:50 Uhr sowie am 01.06.2020 um 17:49 Uhr wiederholten Sendung „Fellner! Live: Stefan Petzner im Interview“ und vom 26.05.2020 bis jedenfalls zum 02.07.2020 im Rahmen des Mediendienstes auf Abruf „oe24 TV“ bereitgestellten Sendung „Fellner! Live: Stefan Petzner im Interview“ die Bestimmung des § 30 Abs. 2 AMD-G dadurch verletzt hat, dass darin zu Hass aufgrund von Rasse und Nationalität aufgereizt wurde.

Gegen diesen Bescheid wurde Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erhoben.

Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.

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