• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Datum
    24.05.2019
  • Unterkategorie
    Verwaltungsstrafverfahren
  • Partei(en)
    anonymisiert
  • GZ
    KOA 1.945/19-006

Strafverfügung wegen Nichtaktualisierung 2018

Der Beschuldigte hat als Geschäftsführer der STEVIA Communication GmbH und somit als gemäß § 9 Abs. 1 VStG nach außen hin für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften verantwortliches Organ dieser Körperschaft zu verantworten, dass diese es im Zeitraum vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018 unterlassen hat, bei der KommAustria eine Aktualisierung der in 6a Abs. 4 PrR-G genannten Daten hinsichtlich des Hörfunkprogramms "Radio SoundTrax" vorzunehmen.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.

Weitere Entscheidungen