Dem Verein Freies Radio B-138 wurde für den Zeitraum vom 15.09.2008 bis zum 15.09.2009 die Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk im Sinne des § 3 Abs. 5 Z 2 PrR-G (Ausbildungsradio) erteilt.
Das Versorgungsgebiet wird durch die Übertragungskapazität KIRCHDORF KREMS 4 (Lauterbach) 90,4 MHz umschrieben, und umfasst Kirchdorf an der Krems, soweit diese durch die zugeordnete Übertragungskapazität versorgt werden kann.
Es handelt sich um ein 24-h- Programm mit einem unformatierten Musikprogramm. Das Programm soll interessierten Personen einen offenen Zugang ermöglichen. Mit dem Wortprogramm, das mindestens 5 % umfassen soll, wird ein Diskussionsforum zum Reflektieren von künstlerischen, geistigen, politischen und gesellschaftlichen Strömungen aus dem regionalen Bereich geschaffen werden und besonderes Augenmerk auf Randgruppen und Minderheiten gelegt werden. Es gibt keine Übernahme von Mantelprogramm. Es sollen Programme mit einem regionalen Bezug präsentiert werden.
Die Zulassung ist rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA