Der Hit FM NÖ Süd Radiobetriebsges.m.b.H. wird gemäß § 74 Abs. 1 Z 3 iVm § 81 Abs. 2 Telekommunikationsgesetz 2003 für den Zeitraum von Montag, 05.03.2012, 00:00 Uhr bis Mittwoch, 07.03.2012, 24:00 Uhr die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkstelle SCHÖPFL (Laaben), 92,60 MHz, zur Veranstaltung von Hörfunk im Rahmen eines Testbetriebes (Versuchsabstrahlungen) erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA