Der Hit FM NÖ Süd Radiobetriebsges.m.b.H. wird gemäß § 74 Abs. 1 Z 3 iVm § 81 Abs. 2 Telekommunikationsgesetz 2003 für den Zeitraum von Montag, 05.03.2012, 00:00 Uhr bis Mittwoch, 07.03.2012, 24:00 Uhr die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkstelle SCHÖPFL (Laaben), 92,60 MHz, zur Veranstaltung von Hörfunk im Rahmen eines Testbetriebes (Versuchsabstrahlungen) erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung zur Errichtung und zum Betrieb einer bundesweiten Multiplex-Plattform für digital terrestrischen Hörfunk im Standard DAB+ gemäß § 15 Abs. 1 PrR-G
Beschwerde gegen den ORF
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-G