Auf Antrag des Edith Saurer Fonds zur Förderung geschichtswissenschaftlicher Projekte wird gemäß § 2 und § 4 des Bundesgesetzes über die Transparenz von Medienkooperationen sowie Werbeaufträgen und Förderungen an Medieninhaber eines periodischen Mediums (MedKF-TG iVm §§ 56 ff AVG 1991) festgestellt, dass der Edith Saurer Fonds zur Förderung geschichtswissenschaftlicher Projekte den Bekanntgabepflichten nach § 2 und § 4 MedKF-TG nicht unterliegt.
Rechtsverletzung wegen Nichtaktualisierung gem. § 9 Abs. 4 und § 10 Abs. 7 AMD-G
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Fernsehprogramms
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung zur Errichtung und zum Betrieb einer bundesweiten Multiplex-Plattform für digital terrestrischen Hörfunk im Standard DAB+ gemäß § 15 Abs. 1 PrR-G