DIe KommAustria hat dem Verein Medien- und Kommunikationszentrum Nördliches Niederösterreich gemäß § 3 Abs. 1 und 2 sowie den §§ 5 und 13 Abs. 1 Z 1 PrR-G und Abs. 9 TKG 2021 für die Dauer von zehn Jahren ab 10.05.2023 die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „Bezirk Hollabrunn und Teile des Bezirks Mistelbach“ erteilt.
Aufgrund der zugeordneten Übertragungskapazitäten umfasst das Versorgungsgebiet wesentliche Teile des Bezirks Hollabrunn sowie Teile des Bezirks Mistelbach, soweit dieses Gebiet durch die zugeordneten Übertragungskapazitäten versorgt werden kann.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA