• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Datum
    02.05.2018
  • Unterkategorie
    Amtswegige Feststellung von Rechtsverletzungen
  • Partei(en)
    Superfly Radio GmbH
  • GZ
    KOA 1.705/18-006

Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige von Eigentumsänderungen

Gemäß § 25 Abs. 1 und 3 PrR-G wurde festgestellt, dass die Superfly Radio GmbH die Bestimmung des § 22 Abs. 4 PrR-G dadurch verletzt hat, dass sie
1. die am 29.10.2016,
2. die am 09.08.2017 sowie
3. die am 10.08.2017
erfolgten Änderungen in ihren Eigentumsverhältnissen nicht binnen 14 Tagen ab Rechtswirksamkeit der Abtretung oder Anteilsübertragung der Regulierungsbehörde angezeigt hat.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

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