Die KommAustria hat auf Antrag der Radio Eins Privatradio Gesellschaft m.b.H. gemäß § 74 iVm § 84 Abs. 1 und 5 TKG 2003 die mit Bescheid der KommAustria vom 11.04.2011, KOA 1.191/11-002, erteilte Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage Funkstelle WIEN 1, Standort Kahlenberg, Frequenz 88,6 MHz, geändert:
Der RDS-PI Code lautet nunmehr:
Lokal: AC47
Überregional: A3EE
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA