Die KommAustria hat der Russmedia Digital GmbH gemäß § 5 Abs. 1, 2 und 3 AMD-G die Zulassung zur Veranstaltung und Verbreitung des digitalen Fernsehprogramms „VOL.AT TV“ über die der ORS comm GmbH & Co KG mit Bescheid der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) vom 17.10.2012, KOA 4.232/12-001, zugeordnete Multiplex-Plattform für terrestrischen Rundfunk („MUX C – Vorarlberg“) für die Dauer von zehn Jahren erteilt.
Der Bescheid wurde mit dem Berichtigungsbescheid vom 09.07.2019, KOA 4.432/19-006, berichtigt.
Die Bescheide sind rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format der veröffentlichten Bescheide entspricht nicht dem Original.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA