Die KommAustria hat die Anzeige der Sport Lehner GmbH vom 13.11.2018, ergänzt mit Eingabe über das E-Government-Portal der KommAustria vom 29.01.2019, betreffend den unter https://www.youtube.com/channel/UC4DCII7GQMNO7q1MJjCzUaA abrufbaren YouTube-Kanal „Sport Lehner“ gemäß § 9 Abs. 7 Z 1 AMD-G zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Rechtsverletzung wegen Nichtaktualisierung gem. § 9 Abs. 4 und § 10 Abs. 7 AMD-G
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Fernsehprogramms
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung zur Errichtung und zum Betrieb einer bundesweiten Multiplex-Plattform für digital terrestrischen Hörfunk im Standard DAB+ gemäß § 15 Abs. 1 PrR-G