• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Datum
    10.04.2019
  • Unterkategorie
    Amtswegige Feststellung von Rechtsverletzungen
  • Partei(en)
    Russmedia Digital GmbH
  • GZ
    KOA 1.960/19-161

Rechtsverletzung wegen Nichtaktualisierung gem. § 9 Abs. 4 AMD-G



Die KommAustria hat im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht über private Rundfunkveranstalter gemäß § 2 Abs. 1 Z 6 KOG gemäß §§ 60, 61 Abs. 1 und 62 Abs. 1 AMD-G festgestellt, dass die Russmedia Digital GmbH als Anbieterin der Abrufdienste „austria.com“, "LaendleTV", "Vienna Online" sowie "Vol" die Bestimmung des § 9 Abs. 4 AMD-G dadurch verletzt, dass für das Jahr 2018 bis zum 31.12.2018 keine Aktualisierung der in § 9 Abs. 2 AMD-G genannten Daten erfolgt ist.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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