• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Datum
    17.04.2019
  • Unterkategorie
    Amtswegige Feststellung von Rechtsverletzungen
  • Partei(en)
    A. Digital Errichtungs- und Beteiligungs GmbH
  • GZ
    KOA 1.960/19-128

Rechtsverletzung wegen Nichtaktualisierung gem. § 9 Abs. 4 AMD-G

Die KommAustria hat im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht über private Rundfunkveranstalter und Mediendiensteanbieter gemäß § 2 Abs. 1 Z 6 KOG iVm §§ 60, 61 Abs. 1 und 62 Abs. 1 AMD-G festgestellt, dass die A. Digital Errichtungs- und Beteiligungs GmbH als Veranstalterin des Kabelfernsehprogramms „oe24 TV“, als Anbieterin des audiovisuellen Mediendienstes (Livestream) „oe24 TV“ sowie als Anbieterin der audiovisuellen Mediendienste auf Abruf "oe24 TV" und "Youtube-Channel oe24.TV" die Bestimmung des § 9 Abs. 4 AMD-G dadurch verletzt hat, dass für das Jahr 2018 bis zum 31.12.2018 keine Aktualisierung der in § 9 Abs. 2 AMD-G genannten Daten erfolgt ist.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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