• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Datum
    13.07.2022
  • Unterkategorie
    Amtswegige Feststellung von Rechtsverletzungen
  • Partei(en)
    Elektrizitätswerke Frastanz Gesellschaft m.b.H.
  • GZ
    KOA 1.960/22-066

Rechtsverletzung wegen verspäteter Anzeige einer Eigentumsänderung

Die KommAustria hat im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht über private Rundfunkveranstalter und audiovisuelle Mediendiensteanbieter gemäß § 2 Abs. 1 Z 6 KOG in Verbindung mit den §§ 61 Abs. 1, 62 Abs. 1 und 66 Abs. 1 AMD-G festgestellt, dass die Elektrizitätswerke Frastanz Gesellschaft m.b.H. als Veranstalterin des Kabelfernsehprogramms „Dreischwesternkanal“ die Bestimmungen gemäß § 9 Abs. 4 und § 10 Abs. 7 3. Satz AMD-G dadurch verletzt hat, dass sie die Änderungen ihrer Eigentumsverhältnisse durch Reduzierung des Gesellschaftsanteils von Ing. Werner Gort auf 2,941 % und durch Erhöhung des Gesellschaftsanteils von Dipl.-Ing. Hansjörg Gort auf 2,352 % nicht bis zum 31.12.2021 der Regulierungsbehörde bekanntgegeben hat und insoweit für das Jahr 2021 keine vollständige Aktualisierung der in § 9 Abs. 2 und § 10 Abs. 7 3. Satz AMD-G genannten Daten an die KommAustria erfolgt ist.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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