Die KommAustria hat der ORS comm GmbH & Co KG gemäß § 25 Abs. 1 AMD-G in Verbindung mit § 23 Abs. 1, 2 und 3 AMD-G sowie § 4 MUX-Auswahlgrundsätzeverordnung MUX C 2018 vom 17.01.2018, KOA 4.210/18-002, die Zulassung zum Betrieb der regionalen terrestrischen Multiplex-Plattform für digitales terrestrisches Fernsehen „MUX C – Großraum Linz“ erteilt.
Die Zulassung umfasst nach Maßgabe von Spruchpunkt 5. die Versorgung des Bundeslandes Oberösterreich und dem angrenzenden Mostviertel unter Nutzung von Kanal 44.
Die Zulassung wurde gemäß § 25 Abs. 1 AMD-G für die Zeit vom 25.12.2018 bis zum 25.12.2028 erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Die Veröffentlichung der Entscheidung entspricht nicht dem Original.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA