Der AMUSYS Amusement Systems Electronics GmbH, Inhaberin der mit Bescheid der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) vom 21.04.2010, KOA 2.100/10-024, zuletzt geändert mit Bescheid der KommAustria vom 24.02.2011, KOA 2.120/11-005, erteilten Zulassung zur Veranstaltung von Satellitenfernsehen, wurde gemäß § 6 Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz (AMD-G) die Änderung des über den Satelliten Eurobird 9A, 9° Ost, Transponder 55, 11.823 MHz, horizontal polarisiert, digital verbreiteten Satellitenfernsehprogramms „BCC TV 2“ dahingehend genehmigt, dass die Programmdauer 24 Stunden inklusive Werbeblöcke beträgt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung zur Errichtung und zum Betrieb einer bundesweiten Multiplex-Plattform für digital terrestrischen Hörfunk im Standard DAB+ gemäß § 15 Abs. 1 PrR-G
Beschwerde gegen den ORF
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-G