Der Antrag des Mag. Ernst Peter Sim vom 14.11.2012 auf Erteilung einer Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk in dem durch die Übertragungskapazität 'WIEN INNERE STADT (Donaukanal) 103,2 MHz' gebildeten Versorgungsgebiet wird gemäß § 13 Abs. 2 Privatradiogesetz als verspätet zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung zur Errichtung und zum Betrieb einer bundesweiten Multiplex-Plattform für digital terrestrischen Hörfunk im Standard DAB+ gemäß § 15 Abs. 1 PrR-G
Beschwerde gegen den ORF
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-G