Der Antrag des Mag. Ernst Peter Sim vom 14.11.2012 auf Erteilung einer Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk in dem durch die Übertragungskapazität 'WIEN INNERE STADT (Donaukanal) 103,2 MHz' gebildeten Versorgungsgebiet wird gemäß § 13 Abs. 2 Privatradiogesetz als verspätet zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA