Über Anzeige der FASHION TV Programmgesellschaft mbH, Inhaberin der mit Bescheid der KommAustria vom 13.06.2012, KOA 2.135/12-011, erteilten Zulassung zur Veranstaltung des Satellitenfernsehprogramms „Fashion TV“ über den Satelliten EUTELSAT Hot Bird 13A, 13° Ost, Polarisation horizontal, Transponder 115, Frequenz 10,815 MHz, wird gemäß § 6 Abs. 3 iVm Abs. 1 AMD-G die Änderung der Programmdauer von 12 auf 24 Stunden beginnend mit 21.11.2012 genehmigt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Fernsehprogramms
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung zur Errichtung und zum Betrieb einer bundesweiten Multiplex-Plattform für digital terrestrischen Hörfunk im Standard DAB+ gemäß § 15 Abs. 1 PrR-G
Beschwerde gegen den ORF