Die KommAustria hat das mit E-Mail vom 28.07.2022 übermittelte und am selben Tag bei der KommAustria eingelangte Schreiben der RTG Radio Technikum GmbH, mit welchem die Betroffenheit vom Ausgang des mit Edikt vom 15.06.2022, KOA 6.300/22-001, kundgemachten Verfahrens zur Marktdefinition und Marktanalyse gemäß §§ 87 und 89 iVm § 199 Abs. 2 Z 12 TKG 2021 betreffend die der sektorspezifischen Regulierung unterliegenden relevanten Märkte im Sinne des § 199 Abs. 1 Z 2 TKG 2021 geltend gemacht wird, gemäß § 40 Abs. 2 KOG iVm § 42 Abs. 3 AVG als verspätet zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA