Dem "blue-danube.tv" - Verein zur Förderung der Medienvielfalt und der Freiheit der Meinungsäußerung wurde gemäß gemäß § 5 Abs. 1, 2 und 3 AMD-G die Zulassung zur Veranstaltung und Verbreitung des digitalen Fernsehprogramms „Diaspora TV“ über die der COLESNICOV TV, Film, Medienproduktion KG mit Bescheid der KommAustria vom 14.05.2012, KOA 4.230/12-001, zuletzt geändert mit Bescheid der KommAustria vom 11.11.2013, KOA 4.230/13-001, zugeordneten Multiplex-Plattform für terrestrischen Rundfunk („MUX C – Strudengau“) für die Dauer von zehn Jahren erteilt.
Das Programm ist ein unverschlüsselt ausgestrahltes, an alle Altersgruppen gerichtetes Programm, das regionale und lokale Beiträge vor allem aus der rumänischen und ungarischen Diaspora ausstrahlt. Es besteht aus Berichten zu den Themenkreisen Information aus den Gemeinden und deren öffentlichen Einrichtungen, Wirtschaft, Gesellschaft, Politik, Sport und Kultur sowie aus Reportagen über Private, Vereine und Unternehmen im Kontext der Darstellung von Minderheiten in der Öffentlichkeit und dem Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher ethnischer, kultureller und sozialer Herkunft, insbesondere der ethnischen Volksgruppen mit rumänischem und ungarischem Ursprung. Das fast zur Gänze eigengestaltete, einmal pro Woche neu produzierte Programm hat eine Dauer von rund sieben Stunden und wird innerhalb von 24 Stunden mehrmals wiederholt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA