• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Sonstiges
  • Datum
    30.11.2021
  • Unterkategorie
    Sonstiges
  • Partei(en)
    anonymisiert
  • GZ
    KOA 1.960/21-178

Zurückweisung eines erhobenen Einspruchs wegen Verspätung

Die KommAustria hat den am 07.10.2021 von A erhobenen Einspruch gegen die Strafverfügung der KommAustria vom 17.05.2021, KOA 1.960/21-107, wegen Verspätung zurückgewiesen.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.

Weitere Entscheidungen