Über Anzeige der Melodie Express GmbH, Inhaberin der mit Bescheid der KommAustria vom 14.08.2012, KOA 2.135/12-018, zuletzt geändert mit Bescheid der KommAustria vom 17.04.2013, KOA 2.150/13-003, erteilten Zulassung zur Veranstaltung des Satellitenfernsehprogramms „Melodie Express“ über den Satelliten ASTRA 1 KR, 19,2° Ost, Transponder 1.003, Frequenz 11.244 MHz, wurde gemäß § 6 Abs. 3 AMD-G die Änderung des Programms mit 01.05.2018 folgendermaßen genehmigt:
Es handelt sich um ein zu 100 % eigengestaltetes Programm. Zwischen ca. 00:00 und ca. 09:00 Uhr werden hauptsächlich Musikvideos ausgestrahlt. Zwischen ca. 12:00 und ca. 12:30 Uhr sowie zwischen ca. 15:30 und ca. 16:00 Uhr werden in einem jeweils 30 minütigen redaktionellen Programmfenster hauptsächlich Musiksendungen, kulinarische Sendungen und Musikvideos gezeigt. Zwischen ca. 19:00 und ca. 22:00 Uhr werden Musiksendungen, Dokumentationen, Konzerte und Künstlerportraits ausgestrahlt. Das übrige Programm wird aus jeweils 27-minütigen Teleshoppingblöcken, gefolgt von Werbespots gebildet. Vorwiegend werden Musik- und DVD-Produkte angeboten.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA