• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsaufsicht
  • Datum
    23.04.2018
  • Unterkategorie
    Programmänderungen
  • Partei(en)
    Melodie Express GmbH
  • GZ
    KOA 2.150/18-004

Genehmigung einer Programmänderung

Über Anzeige der Melodie Express GmbH, Inhaberin der mit Bescheid der KommAustria vom 14.08.2012, KOA 2.135/12-018, zuletzt geändert mit Bescheid der KommAustria vom 17.04.2013, KOA 2.150/13-003, erteilten Zulassung zur Veranstaltung des Satellitenfernsehprogramms „Melodie Express“ über den Satelliten ASTRA 1 KR, 19,2° Ost, Transponder 1.003, Frequenz 11.244 MHz, wurde gemäß § 6 Abs. 3 AMD-G die Änderung des Programms mit 01.05.2018 folgendermaßen genehmigt:

Es handelt sich um ein zu 100 % eigengestaltetes Programm. Zwischen ca. 00:00 und ca. 09:00 Uhr werden hauptsächlich Musikvideos ausgestrahlt. Zwischen ca. 12:00 und ca. 12:30 Uhr sowie zwischen ca. 15:30 und ca. 16:00 Uhr werden in einem jeweils 30 minütigen redaktionellen Programmfenster hauptsächlich Musiksendungen, kulinarische Sendungen und Musikvideos gezeigt. Zwischen ca. 19:00 und ca. 22:00 Uhr werden Musiksendungen, Dokumentationen, Konzerte und Künstlerportraits ausgestrahlt. Das übrige Programm wird aus jeweils 27-minütigen Teleshoppingblöcken, gefolgt von Werbespots gebildet. Vorwiegend werden Musik- und DVD-Produkte angeboten.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

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