• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsaufsicht
  • Datum
    02.05.2019
  • Unterkategorie
    Programmänderungen
  • Partei(en)
    Alpenfunk GmbH
  • GZ
    KOA 1.411/19-015

Bewilligung einer grundlegenden Programmänderung

Dem Antrag der Alpenfunk GmbH auf Genehmigung einer grundlegenden Änderung des Programmcharakters des mit Bescheid des BKS vom 13.12.2012, 611.097/0006-BKS/2012, genehmigten Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „Stadt Salzburg 106,6 MHz“ mit 01.09.2019 wird gemäß § 28a Abs. 3 iVm Abs. 1 PrR-G stattgegeben.

Das genehmigte Programm der Alpenfunk GmbH umfasst nunmehr ein eigengestaltetes 24-Stunden-Vollprogramm mit hohem Regionalbezug. Das Wortprogramm umfasst regionale und überregionale Nachrichten einschließlich Wetter- und Verkehrsmeldungen, regelmäßige regionale und überregionale redaktionelle Beiträge mit einem Schwerpunkt auf dem öffentlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Leben in Salzburg sowie Sendungen, die die Hörer im Versorgungsgebiet aktiv miteinbeziehen. Das Musikprogramm wird schwerpunktmäßig im Adult Contemporary-Format für eine Zielgruppe der 14- bis 49-Jährigen, mit einer Kernzielgruppe der 25- bis 49-Jährigen, gestaltet.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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