Der W24 Programm GmbH wurde gemäß § 5 Abs. 1, 2 und 3 AMD-G die Zulassung zur Veranstaltung und Verbreitung des digitalen Fernsehprogramms „W24“ über die der ORS comm GmbH & Co KG mit Bescheid der KommAustria vom 17.10.2012, KOA 4.231/12-001, zugeordnete Multiplex-Plattform für terrestrischen Rundfunk („MUX C – Wien“) für die Dauer von zehn Jahren erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA