Über Anzeige der ATV Aichfeld Film- und Videoproduktionen GmbH , Inhaberin der mit Bescheid der KommAustria vom 05.02.2009, KOA 4.422/10-002, erteilten Zulassung zur Verbreitung des digitalen Fernsehprogramms „ATV – Das Magazin“ über die terrestrische Multiplex-Plattform „MUX C - Region Mur-, Mürztal 2“ wird gemäß § 6 Abs. 2 und 3 AMD-G die Verbreitung des Programms dahingehend geändert und genehmigt, dass das Programm „ATV – Das Magazin“ beginnend mit 02.12.2018 über die Multiplex-Plattform „MUX C – Region Mur-, Mürztal Kanal 21“ der ATV Aichfeld Film- und Videoproduktionen GmbH (Bescheid der KommAustria vom 09.11.2018, KOA 4.222/18-006) weiterverbreitet wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA