Die KommAustria hat den Antrag der Welle 1 Graz Der Rocksender GmbH auf Bewilligung einer Erhöhung der Sendeleistung der
Funkanlage „GRAZ (Eisenberg) 104,6 MHz“ wird gemäß § 83 Z 1 iVm § 73 Abs. 2 TKG 2003 abgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA