Die KommAustria hat den Antrag der Welle 1 Graz Der Rocksender GmbH auf Bewilligung einer Erhöhung der Sendeleistung der
Funkanlage „GRAZ (Eisenberg) 104,6 MHz“ wird gemäß § 83 Z 1 iVm § 73 Abs. 2 TKG 2003 abgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung zur Errichtung und zum Betrieb einer bundesweiten Multiplex-Plattform für digital terrestrischen Hörfunk im Standard DAB+ gemäß § 15 Abs. 1 PrR-G
Beschwerde gegen den ORF
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-G