Die KommAustria hat der Antenne "Österreich" und Medieninnovationen GmbH die Übertragungskapazität „HAIMING (Haiminger Alm) 89,6 MHz“ zur Erweiterung des mit Bescheid vom 11.04.2011, KOA 1.532/11-003, zugeteilten Versorgungsgebietes „Innsbruck 105,1 MHz“ für die Dauer der aufrechten Zulassung zugeordnet.
Der Name des Versorgungsgebietes lautet nunmehr „Innsbruck 105,1 MHz und Teile des Tiroler Oberlandes“.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA