Die KommAustria erteilt dem Verein Radio Maria Österreich – Der Sender mit Sendung (ZVR 311304333) für den Zeitraum von 27.06.2017 bis 28.06.2017 gemäß § 74 Abs. 1 iVm § 81 Abs. 2 TKG 2003 die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der in den beiliegenden technischen Anlageblättern (Beilagen 1 bis 6) beschriebenen Funkanlagen „SALZBURG 4 (Wartberg) 98,6 MHz“, „SALZBURG 4 (Wartberg) 105,8 MHz“, „SALZBURG 4 (Wartberg) 107,9 MHz“, „SALZBURG 10 (Liefering) 90,1 MHz“, „SALZBURG 10 (Liefering) 94,4 MHz“ und „SALZBURG 10 (Liefering) 96,5 MHz“ zur Veranstaltung von Hörfunk im Rahmen von Versuchsabstrahlungen. Die technischen Anlageblätter (Beilagen 1 bis 6) bilden einen Bestandteil des Spruchs dieses Bescheides.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA