Über Anzeige der ProSieben Austria GmbH, Inhaberin der mit Bescheid der KommAustria vom 06.09.2016, KOA 2.135/16-003, erteilten Zulassung zur Verbreitung des digitalen Fernsehprogramms „kabel eins Doku austria“ über den Satelliten ASTRA 19,2° Ost, Transponder 1.031, Frequenz 11.671 MHz, wurde die Verbreitung dieses Programms gemäß § 6 Abs. 2 und 3 AMD-G dahingehend geändert und genehmigt, dass das Programm beginnend mit 27.10.2016 auch über die Multiplex-Plattformen „MUX C – Wien“ (Bescheid der KommAustria vom 17.10.2012, KOA 4.231/12-001), „MUX C – Vorarlberg“ (Bescheid der KommAustria vom 17.10.2012, KOA 4.232/12-001) und „MUX C – Unterinntal und Wipptal“ (Bescheid der KommAustria vom 17.10.2012, KOA 4.233/12-001) weiterverbreitet wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA