• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Datum
    11.02.2015
  • Unterkategorie
    Amtswegige Feststellung von Rechtsverletzungen
  • Partei(en)
    Soundportal Graz GmbH
  • GZ
    KOA 1.463/14-007

Feststellung von Rechtsverletzungen wegen Nichanzeige von Eigentumsänderung

Gemäß §§ 24, 25 Abs. 1 und 3 PrR-G wird festgestellt, dass die Soundportal Graz GmbH (FN 371015 k beim Landesgericht für ZRS Graz) die Bestimmungen

1. des § 5 Abs. 5 PrR-G dadurch verletzt hat, dass sie Änderungen ihrer Eigentumsverhältnisse zum Zeitpunkt der Antragstellung um eine Zulassung nicht binnen sieben Tagen ab Rechtswirksamkeit der Abtretung oder Anteilsübertragung der Regulierungsbehörde angezeigt hat;

2. des § 22 Abs. 4 PrR-G dadurch verletzt hat, dass sie Änderungen in ihren Eigentumsverhältnissen nicht binnen 14 Tagen ab Rechtswirksamkeit der Abtretung oder Anteilsübertragung der Regulierungsbehörde angezeigt hat.

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