Auf Antrag des Vereins Furries For Kids - Verein zur Förderung der Lebensfreude von Kindern und hilfsbedürftigen Menschen durch anthropomorphe Tierdarstellung wird gemäß § 9 Abs. 8 iVm § 2 Z 3 AMD-G festgestellt, dass es sich bei den unter
a) https://www.youtube.com/user/furries4kids,
b) https://www.furries4kids.org/aktionen/videos und
c) https://www.facebook.com/furries4kids/videos/
bereitgestellten Angeboten jeweils um keinen audiovisuellen Mediendienst auf Abruf im Sinne von § 2 Z 3 und Z 4 AMD-G handelt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA