Der V.A.Z. Veranstaltungs Zentrum Betreiber GmbH wurden für die Zeit von 07.05.2010 bis 16.05.2010 („GTI-Treffen“), von 19.07.2010 bis 24.07.2010 („Fête Blanche“), von 25.07.2010 bis 02.08.2010 („Beach Volleyball Gand Slam“) und von 16.08.2010 bis 22.08.2010 („Kärnten läuft“) Zulassungen zur Veranstaltung von Ereignishörfunk im Sinne des § 3 Abs. 5 Z 1 PrR-G im Zusammenhang mit dem GTI-Treffen am Wörthersee erteilt.
Das Versorgungsgebiet umfasst das Gebiet rund um den Wörthersee, soweit dieses durch die Übertragungskapazitäten POERTSCHACH und KRUMPENDORF versorgt werden.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA